Häufig gestellte Fragen
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Ja, Sie können Ihren Parkvorgang online über den folgenden Link bezahlen:
https://evgy.io/DEOLD1
Auch wenn Sie vergessen haben, vor der Ausfahrt zu zahlen, können Sie dies bis zu 24 Stunden nach der Ausfahrt noch straflos nachholen!
Wenn Sie sich für einen Dauerparkzugang interessieren, können Sie diesen auch noch abschließen, nachdem Sie bereits eingefahren sind: https://evgy.io/DEOLD2 -
Es gibt bereits eine App in der in Kürze (Q1/25) auch unsere Parkfläche gelistet ist und wo Sie Ihren Parkvorgang komfortabel bezahlen können.
Die App finden Sie hier:
https://evologyparking.com/de/app/ -
Wenn Sie ohne zu bezahlen ausgefahren sind ist das kein Problem. Sie können Ihren Parkvorgang auch noch nach der Ausfahrt (bis zu 24h) über die Bezahlseite zahlen: https://evgy.io/DEOLD1
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Bitte nutzen Sie hierzu das Kundenservice-Kontaktformular unseres Betreibers.
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Wir bieten Dauerparkplätze zu folgenden Konditionen an:
Ebene 9-12 – *
Bitte beachten Sie: Für Dauerparker ist das Parken ausschliesslich auf denen Ebenen 9-12 gestattet. Parken auf Kurzzeitparkflächen (Ebene 1-8) wird geahndet. Die Preise für einen Dauerstellplatz finden Sie auf unserer Website.
*Die Stellplätze auf Ebene 11 und 12 sind nicht überdacht. -
Spontanparker:
Als Spontanparker, ohne Dauerparkerticket, können Sie alle Stellflächen von Parkdeck 1 bis einschliesslich Parkdeck 8 nutzen.
Achtung: Dauerparker auf diesen Ebenen werden geahndet!
Dauerparker:
Alle Stellflächen ab Parkdeck 9 sind unseren Dauerparkern vorbehalten und Kurzzeitparker auf diesen Flächen werden geahndet.
Diese Stellflächen sind mit einem Schild am Parkplatz markiert. -
Der Betreiber des Parkhauses hat Kameras an der Einfahrt und an der Auffahrt / Abfahrt von Parkdeck 9 installiert.
Wenn Sie als Dauerparker an der Einfahrt, aber nicht mehr auf Parkdeck 9 erfasst werden, gilt dies als Verstoss.
Ebenso verhält es sich mit Kurzzeitparkern die auf den Flächen für die Dauerparker parken. Auch hier wird der Verstoss geahndet. -
Die maximale Fahrzeughöhe ist auf 1,80m begrenzt.
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Die Gebühren für die Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt nach GebOSt Anlage (zu §1) Gebührennummer 141.2 sind zur Ermittlung des Fahrzeugführers unmittelbar notwendig und können von diesem als Schadensersatz verlangt werden.
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Avantpark als Parkraumbetreiber legt viel Wert auf eine faire, kulante und transparente Nachverfolgung. Bevor Avantpark eine Zahlungsaufforderung verschickt, durchläuft jeder Fall ein mehrstufiges Prüfverfahren. So stellt Avantpark sicher, dass nur tatsächliche Parkverstöße nachverfolgt werden. Sobald ein Parkverstoß identifiziert wurde, fragt Avantpark die Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt ab und verschickt eine Zahlungsaufforderung im Namen von Avantpark an den Halter des Fahrzeugs.
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Ja, auch diese werden erkannt.
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Nein, die Nachverfolgung beschränkt sich ausschließlich auf den Kennzeichenbereich des Fahrzeugs.
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Die von Avantpark gespeicherten personenbezogenen Daten umfassen die Kategorien Kunden-, Erfassungs- und finanz(ielle) Daten. Die genauen Arten der von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sind: Für den Fall des Verstoßes gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen der privaten Parkeinrichtung:
Vollständiger Namen (Vor- und Nachnamen)
Für den Fall des Verstoßes gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen der privaten Parkeinrichtung: Wohnanschrift laut Kraftfahrtbundesamt
Das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs
Bildmaterial über den Parkverstoß (Ein- und Ausfahren auf dem Parkbereich) mit Datumsangaben
Bei Transaktionen: Zahlungsinformationen inkl. Kennzeichen, Datum und Uhrzeit
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Hat kein Parkverstoß stattgefunden, werden die erfassten Kennzeichen unverzüglich, innerhalb der laut DSGVO vorgeschriebenen Fristen gelöscht.
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Die Bilddaten werden bereits direkt nach Bezahlung gelöscht. Die Transaktionsdaten werden nach den vorgeschriebenen buchhalterischen und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
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Alle von Avantpark erhobenen, personenbezogenen Daten werden maximal für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gespeichert und spätestens mit Ablauf der Fristen datenschutzkonform gelöscht.Automatisiert erfasste Daten werden unverzüglich nach Ausfahrt aus der Parkeinrichtung wieder automatisiert gelöscht, sofern nicht ein konkreter Grund für eine längere Speicherdauer besteht, z. B. aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertrags- und Einstellbedingungen. Sofern ein berechtigter Grund für die längere Speicherung besteht, erfolgt die Löschung der Daten mit Ablauf der gesetzlichen Fristen, die Erforderlichkeit der Speicherung der Daten wird dabei regelmäßig überprüft; für den Fall einer gesetzlichen Archivierungspflicht erfolgt die Löschung nach deren Ablauf, sofern kein konkreter rechtlicher Grund für die weitere Speicherung besteht.
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Die von Avantpark erfassten Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet.
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Die Kennzeichen der Fahrzeuge werden lediglich bildlich erfasst.